EA AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Geschäftsbeziehungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bestimmungen - insb. in Einkaufsbedingungen des Käufers - sind für den Verkäufer, selbst bei Kenntnis, nur verbindlich, sofern sie schriftlich von ihm bestätigt wurden. Die vorbehaltlose Lieferung von Waren, Leistung von Diensten oder Entgegennahme von Zahlungen bedeutet kein Anerkenntnis des Verkäufers abweichender Bestimmungen. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB


2. Angebote und Aufträge
Sämtliche Angebote sind stets freibleibend; Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Der Verkäufer ist berechtigt zur Erfüllung des Auftrages kompatible Ersatztypenauszuliefern. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder vorgedruckte Auftragsbestätigung zustande oder wenn Bestellungen ausgeführt worden sind.


3. Preise
Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Gilching und stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Porto und Verpackung werden besonders berechnet. Sofern es sich bei den vom Verkäufer vertriebenen Produkten um Importware handelt, liegt dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preis der zu diesem Tag gültige Kurs der Fremdwährung, meist US-$, zugrunde. Ändert sich der Kurs der Fremdwährung zum Zeitpunkt der Lieferung, so behält sich der Verkäufer vor, den vereinbarten EURO-Preis entsprechend der Kursänderung anzupassen.


4. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Versandweg und-mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Ware wird auf Wunsch des Käufers, dann aber auf seine Kosten, versichert. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Käufer über.


5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 30 Tagen rein netto nach Rechnungsdatum so zu erfolgen, dass dem Verkäufer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Nach Ablauf der Frist kommt der Käufer gem. § 286 Abs. 2, Nr. 2 BGB in Verzug. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Spesen. Käufer, die zum ersten Mal Waren bestellen, erhalten bei der Erstlieferung die Waren ausschließlich per Nachnahme oder Vorkasse. Käufer, die verspätet zahlen erhalten die weiteren Lieferungen per Nachnahme oder Vorkasse.


6. Annullierungskosten
Tritt der Käufer unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann der Verkäufer unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises, mindestens jedoch ein Betrag von 30,00 EURO, für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.


7. Lieferfristen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung
Der Verkäufer bemüht sich, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist, die mindestens 4 Wochen zu betragen hat, zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Die Setzung einer Nachfrist hat schriftlich zu erfolgen. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände beiden Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung hat der Verkäufer so lange nicht zu vertreten, als ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten kein Verschuldensvorwurf trifft. Im übrigen haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für durch Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferungen hat der Verkäufer keinesfalls einzustehen. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Nachfrist von mindestens 4 Wochen bleibt unberührt.


8. Eigentumsvorbehalt
a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt, und ist der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, sowie Beschädigung oder Vernichtung der Ware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

b) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Verkäufer übergehen: Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretungen mitteilt.

c) Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für den Verkäufer als Hersteller im Sinne von §950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen, verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

d) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Gegenstände liegt beim Verkäufer.


9. Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängel haftet der Verkäufer nur wie folgt:

a) Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Die Ware ist nach der schriftlich mit dem Verkäufer vereinbarten Spezifikation zu überprüfen. Liegt eine solche schriftlich vereinbarte Spezifikation nicht vor, so gilt automatisch die vom Hersteller erstellte Spezifikation der gelieferten Ware. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Empfang der Ware durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge.

b) Bei berechtigten Beanstandungen, die dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen sind, erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Bei der Angemessenheit der Frist ist zu berücksichtigen, dass der Verkäufer die von ihm gelieferte Ware unter Umständen nicht selbst herstellt, sondern sie aus dem Ausland bezieht. Eine evtl. Gutschrift erfolgt nur aus buchhalterischen Gründen, befreit den Käufer jedoch nicht, den Vertrag nach erfolgter Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung zu erfüllen.

c) Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

d) Sämtliche technischen Angaben sind lediglich Produktbeschreibungen, die keine garantierten und abschließenden Parameter darstellen. Der Käufer hat erforderliche Spezifikationen entsprechend seiner Applikation festzustellen und die Eignung der Ware selbst ständig zu prüfen. Für Eigenschaften der Ware im Hinblick auf ihre Brauchbarkeit für einen bestimmten Verwendungszweck haftet der Verkäufer nur nach entsprechender schriftlicher Zusicherung.

e) Durch etwa seitens des Käufer oder Dritter vorgenommener Änderungen und Instandsetzungsarbeiten erlischt die Gewährleistung, es sei denn der Kunde weist nach, dass zwischen der vorgenommenen Änderung und dem eingetretenen Mangel keine Kausalität besteht.

f) Werbeaussagen oder andere öffentliche Äußerungen, Erläuterungen und/oder spezifizierte Angaben Dritter, insbesondere bei zugekauften Bauteilen, begründen keinen Sachmangel. Insoweit ist die Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen.

g) Ferner wird keine Gewähr übernommen für natürlichen Verschleiß, ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, Einsatz unter außergewöhnlichen und Grenzwerte ausschöpfenden Bedingungen oder Betriebsverhältnissen, bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Verschlechterung, die auf äußere Einwirkungen zurück zu führen sind, sowie Eingriffe in Elektronikkomponenten.

h) Von der Gewährleistung sind auch solche Fehler ausgeschlossen, die auf Konstruktions und/oder Materialvorgaben des Käufers zurückzuführen sind.

i) Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die dem Verkäufer gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses zusteht.

j) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, für Nachbesserungen beträgt sie drei Monate, es sei denn, es sind zwingend gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben.

k) Verhandlungen zwischen den Parteien über Ansprüche des Käufers oder anspruchsbegründende Umstände hemmen die Verjährung nicht. § 203 BGB ist abbedungen.

l) Alle Rücksendungen müssen vorher dem Verkäufer schriftlich mit detaillierter Fehlerbeschreibung mitgeteilt werden, um dem Verkäufer vorab innerhalb angemessener Frist die Möglichkeit zu geben, zu überprüfen, ob Mängel vorliegen und abzuklären, wie eine evtl.Rücksendung zu erfolgen hat. Die Rücksendung muss in jedem Fall zunächst „frei" für den Verkäufer erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung können Warensendungen nicht angenommen werden. War die Mangelrüge unberechtigt, so trägt der Käufer die dadurch verursachten Kosten, wenn ihm die, die Unberechtigtheit begründenden Tatsachen infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.


10. Haftung
a) Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für sonstige Schäden bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht des Verkäufers ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Für leicht fahrlässige Verletzungun wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nicht.

b) Soweit gesetzlich zulässig haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schaden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer und andere mittelbare und Folgeschäden.

c) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verletzungen des Lebens des Käufers.

d) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer Arglist vorzuwerfen ist.

e) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
a) Erfüllungsort ist Gilching.

b) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

c) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

d) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

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